Urlaub machen mit »Dänischem Ferienmodell«
Verwaltungsgericht weist Klage gegen das Zweckentfremdungsverbot ab
Gesetze, Verordnungen oder Bestimmungen sollten so gefasst sein, dass sie keine Lücken offenlassen. Es gibt aber Fälle, die passen nicht ganz in das vorgegebene Raster. So auch in der Verhandlung am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht. Geklagt hatten zwei Einrichtungen aus Dänemark gegen das Zweckentfremdungsverbot von Ferienwohnungen.
Der eine Kläger ist die dänische Polizeigewerkschaft Politiforbundet, der andere die dänische Gemeinde Gladsaxe. Beide haben vor Jahren in Berlin Wohnungen erworben: die Polizeigewerkschaft eine 88 Quadratmeter große Wohnung in Wilmersdorf, die Gemeinde zwei Wohnungen in der Prenzlauer Allee. Bezahlt wurden die Immobilien, wie die Kläger darlegten, aus Mitgliedsbeiträgen oder durch Einzahlungen in einen gemeinsamen Fonds. Genutzt werden sie ausschließlich von Gewerkschaftsmitgliedern oder ehemaligen Mitarbeitern und Angestellten.
Die Bezirke verweigerten den Eigentümern die Son...
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