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Kunstkrimi geht zu Ende

Gurlitt-Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Oberlandesgericht München hat Cornelius Gurlitts Testament am Donnerstag für gültig erklärt. Darin hatte der 2014 verstorbene Sohn von Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt seine ebenso umstrittene wie wertvolle Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Belege dafür, dass Cornelius Gurlitt beim Verfassen seines letzten Willens geistig verwirrt war, sah das Gericht nicht. Die Klage seiner Cousine Uta Werner, eine wahnhafte Störung hätte dazu geführt, dass er seine Kunst außer Landes wissen wollte, wurde abgewiesen. Ob nun zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden, lassen sie und ihre Anwälte zunächst offen.

»Diese Entscheidung hilft uns, die Aufklärung des Kunstfundes zügig und transparent fortzusetzen«, sagt Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). Endlich sei der Weg frei für die geplante gemeinsame Ausstellung des Kunstmuseums Bern und der Bundeskunsthalle in Bonn im kommenden Jahr. Sie hatte die Kunsthalle mit dem Projekt beauftragt.

Die eigentlich für Ende 2016 geplante Ausstellung soll den Umgang von totalitären Regimen mit Kunst thematisieren - Gurlitts rund 1500 Werke umfassende Sammlung, deren Fund 2013 öffentlich wurde, war monatelang Gesprächsstoff, weil ein Teil der Bilder in dem Verdacht steht, es handle sich um Nazi-Raubkunst. dpa/nd

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