Feste Regeln für private Handys am Arbeitsplatz
+++ Zahlen & Fakten +++ Zahlen & Fakten +++
»Die private Nutzung des Smartphones während der Arbeitszeit ist grundsätzlich immer verboten«, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Denn Arbeitszeit ist Arbeitszeit, dafür werde man vom Arbeitgeber bezahlt. Bevor sie zum Handy greifen, sollten Mitarbeiter in Erfahrung bringen: Gibt es eine klare Weisungslage vom Arbeitgeber? Ist die private Handynutzung während der Arbeitszeit ausdrücklich verboten und verstoßen Mitarbeiter dagegen, können sie dafür abgemahnt werden. Gibt es keine klare Weisungslage, dürfen Mitarbeiter davon ausgehen, dass sie bei einer »sozialadäquaten« Nutzung während der Arbeitszeit erst einmal keinen Ärger bekommen.
Chef informieren: E-Mail an falschen Adressaten
Haben Berufstätige in der Hektik des Arbeitsalltags eine Nachricht an den falschen Adressaten geschickt, sollten sie gleich eine E-Mail hinterher schicken. Darin bittet man den Adressaten, die E-Mail zu löschen. Wer in einer Mai...
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