Facebook und Co. wegen Verbreitung von Propaganda verklagt
Angehörige der Opfern von Anschlag in Orlando verlangen Entschädigung
In den USA haben Angehörige der Opfer des Anschlags von Orlando die Internetkonzerne Facebook, Google und Twitter wegen Unterstützung des Islamischen Staates (IS) verklagt. Die Familien dreier Opfer werfen den Konzernen vor, sie hätten dem IS »wissentlich und ohne Rücksichtnahme« ermöglicht, die sozialen Netzwerke als Mittel zur Rekrutierung von Dschihadisten, Geldbeschaffung und Verbreitung von Propaganda zu nutzen.
Diese Form der Unterstützung habe den Aufstieg des IS befördert und diesen in die Lage versetzt, zahlreiche terroristische Anschläge zu verüben. Die Kläger verlangen Entschädigung. In der Klageschrift heißt es, dass die Konzerne mit der Terrorpropaganda des IS Geld verdienen würden. Sie würden den von der Terrororganisation über ihre Plattform verbreiteten Inhalt mit an Adressaten angepasster Werbung verbinden und so Einnahmen erzielen. Auch werfen die Kläger den Konzernen vor, dass der Attentäter sich über deren Seiten radikalisiert hat.
Im Juni hatte der 29-jährige Omar Mateen, ein US-Bürger und Sohn afghanischer Einwanderer, den Homosexuellen-Nachtclub »Pulse« in Orlando im Bundesstaat Florida überfallen und dort um sich geschossen. 50 Menschen wurden getötet, darunter der Attentäter von der Polizei. Mateen hatte sich zum IS bekannt und ihrem Anführer Abu Bakr a-Bagdadi die Treue geschworen.
Facebook erklärte zu der Klage, die Standards des Unternehmens machten deutlich, dass terroristische Gruppen nichts in den sozialen Netzwerken zu suchen hätten. Wenn derlei Inhalte bemerkt würden, würden sie schnell entfernt. Google reagierte zunächst nicht, der Kurzbotschaftendienst Twitter lehnte eine Stellungnahme ab. Im August hatte der Konzern mitgeteilt, seit Mitte 2015 über 360.000 Konten stillgelegt zu haben, auf denen zu Terroristischen Handlungen aufgerufen wurde. Erst diesen Monat haben sich die drei Firmen zusammen mit Mircrosoft darauf geeinigt, bei der Sperrung extremistischer Inhalte stärker zusammenarbeiten zu wollen.
Der Klage werden nur wenige Erfolgsaussichten eingeräumt. Technologiekonzerne stehen unter starkem gesetzlichem Schutz, der Anbieter von interaktiven Internetangeboten nicht Verantwortlich für die Inhalte macht, die über sie von dritten verbreitet werden. Mit Agenturen
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