Konserviertes Nazirecht
Eine Studie belegt die Kontinuitäten der NS-Zeit im bundesdeutschen Sozialrechtssystem
Deutschland verdankt seine Sozialgesetzgebung der Strategie Bismarcks im späten 19. Jahrhundert, nicht nur die Einigung des Reiches, sondern auch die soziale Befriedung des Landes »von oben« zu regeln. Wenigstens für Letzteres sind nicht zuletzt Linke ihm inzwischen einigermaßen dankbar. Dies und die Gewaltenteilung scheint bis heute bei aller Brüchigkeit einen Rest existenzieller Garantien zu verleihen. Jedoch bietet die Geschichte des Sozialrechts wie auch der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland genügend dunkle Seiten. Dazu zählt nicht etwa nur die Zeit zwischen 1933 und 1945 - in diesen Jahren wurden etwa politischen Gegnern sowie emigrierten oder deportierten Juden die Renten gestrichen, ganze Gruppen von Verfolgten wurden aus der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Auch die Zeit nach 1945 bietet Anlass für einen kritischen Blick, wie eine Untersuchung zur Sozialgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen belegt.
Ministerien, La...
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