Kurdische Kämpferin gegen den IS in Dänemark inhaftiert
Personalie: Joanna Palani hat in Rojava und im Irak gegen Islamisten gekämpft
Bei ihrem ersten Kampfeinsatz in Syrien gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) wurde direkt neben ihr ein Mitkämpfer von einem Scharfschützen erschossen, weil er durch das Glimmen seiner Zigarette gut zu erkennen war. Natürlich habe sie Angst gehabt, sagt die 23-jährige Dänin Joanna Palani. Aber nicht eine Sekunde sehnte sich die Politik- und Philosophiestudentin, auf die der IS ein Kopfgeld ausgesetzt hat, nach Hause zurück. »Ich wusste, dass ich am richtigen Platz war«, sagte sie.
Ein Jahr lang war dieser Platz in Syrien und Irak. Mit der Waffe in der Hand kämpfte sie gegen die islamistische Terrormiliz, zunächst in den Reihen der PKK-nahen »Frauenverteidigungseinheiten« in Rojava, dann ein halbes Jahr in Verbänden der irakischen Peschmerga. In Interviews kann man lesen, was die Tochter iranischer Kurden, dabei erlebte: wie ihr Verband ein Dorf von der IS-Herrschaft befreite, wie ein als Sexsklavin misshandeltes Mädchen starb und dass IS-Kämpfer viel leichter zu erschießen sind als syrische Regierungssoldaten, die sie als »professionelle Tötungsmaschinen« bezeichnet.
Man sollte annehmen, dass Palani, die im Alter von drei Jahren nach Dänemark kam, von ihrem Staat mit Dank bedacht wird. Immerhin unterstützt der Westen die Peschmerga mit Waffenlieferungen in ihrem Kampf gegen die Islamisten. Weit gefehlt! Sie sitzt in Kopenhagen in Untersuchungshaft. Gesetzliche Grundlage ist ausgerechnet ein Anti-IS-Gesetz, das Sympathisanten an der Ausreise hindern soll.
Als sie im September 2015 Fronturlaub bekam und nach Dänemark zurückkehrte, um ihre Familie zu sehen, erhielt sie von der Polizei die Mitteilung, dass sie zwölf Monate nicht ausreisen dürfe. Palani, die derweil notgedrungen ihr Studium fortgesetzt hatte, gab vor kurzem zu, im Juni dieses Jahres gegen das Ausreiseverbot verstoßen zu haben. Daraufhin wurde sie in Untersuchungshaft genommen. Nun wartet sie im Gefängnis auf ihren Gerichtstermin. Es drohen bis zu zwei Jahre Haft.
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