Pauschbetrag für berufsbedingten Umzug erhöht

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann ab 1. Februar 2017 die damit verbundenen Kosten leichter verpacken. Verheiratete können dann einen Pauschbetrag in Höhe von 1528 Euro (derzeit 1493 Euro), Ledige 764 Euro (derzeit 746 Euro) ansetzen.

Umzugskosten können entweder bei den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit abgezogen oder steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden, vorausgesetzt, der Umzug ist betrieblich oder dienstlich bedingt. Das trifft zu, wenn der Arbeitgeber den Umzug anordnet oder wenn sich die tägliche Fahrtzeit des ...


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