Solo vor Gericht

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

Die polnische Hebamme Barbara Rosołowska könnte mit dem Zug von ihrem westpolnischen Wohnort in knapp 80 Minuten in Berlin sein und wie viele ihrer Kolleginnen dort ihren Beruf ausüben. Doch sie nimmt die deutlich schlechtere Zugverbindung und einen drei mal geringeren Lohn in Kauf und arbeitet im polnischen Gorzów. Denn die Gewerkschafterin will vor allem in ihrer Heimat für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen. Rosołowska hat vor dem Arbeitsgericht Gorzów die Klinik, in der sie seit Jahren arbeitet, verklagt. Sie fordert, dass ihr Arbeitgeber sie nicht weiter als Selbstständige beschäftigt, sondern einen regulären Arbeitsvertrag anbietet. »Meine Klage wird von den Medien in Polen und auch von meinen Kolleginnen sehr genau verfolgt«, betont die Hebamme. Dass sie bisher alleine klagt, begründet sie mit der Angst vieler Kolleginnen vor den Konsequenzen. »Sie sind auf ihren Arbeitsplatz angewiesen und wenn sie keine Aufträge mehr haben, bleibt ihnen nur das Ausweichen nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land. Wer das nicht will, verzichtet auf die eigenen Rechte.«

Vor dem Arbeitsgericht antwortet eine Hebamme auf die Frage, warum sie eingewilligt habe, als Selbstständige zu arbeiten: »Was hätte ich denn machen sollen? Nach 23 Jahren wurde ich entlassen und das war die einzige Bedingung, unter der ich eingestellt wurde!« Um das zu verändern, hat sich Rosołowska der kämpferischen Basisgewerkschaft Arbeiterkommission (IP) angeschlossen, die schon mit der Organisierung von Beschäftigten im Standort Amazon-Standort Poznan für Schlagzeilen sorgte.

Noch ist die IP allerdings klein. Von anderen polnischen Gewerkschaften kann Rosołowska keine Solidarität erwarten. So hat ein Vertreter der Solidarnocz, die die rechte PIS-Regierung unterstützt, vor dem Arbeitsgericht gegen Rosołowska ausgesagt. Er betonte, dass seine Gewerkschaft keine Probleme mit der Soloselbstständigkeit habe, weil die vom polnischen Zivilrecht gedeckt sei.

»Leider ist die Gründung einer einheitlichen Gewerkschaft für die Beschäftigten im Gesundheitswesen in Polen bisher gescheitert«, bedauert Norbert Kollenda, der in der AG von Attac-Berlin für die Kontakte zu den sozialen Bewegungen in Polen zuständig ist. Über die Onlineplattform LabourNet hatte er zur solidarischen Begleitung des Arbeitsgerichtsprozesses von Rosołowska aufgerufen. Trotz geringer Resonanz wurde die Unterstützung vom Arbeitsgericht und den polnischen Medien wahrgenommen. Anfang Dezember hatte die Transnational Strike Plattform, die im Kontext der Blockupy-Proteste zur Unterstützung transnationaler Arbeitskämpfe gegründet wurde, Barbara Rosołowska zu einer Soli-Veranstaltung nach Berlin eingeladen.

Am 17. Januar wird das Arbeitsgericht in Gorzów über die Klage der Hebamme entscheiden. Gewinnt sie den Prozess, könnten tausende polnischer Solobeschäftigter im Carebereich feste Arbeitsverträge einfordern. Wenn sie verliert, will sie in die nächste Instanz gehen. Denn es geht ihr um mehr als das Arbeitsrecht. Weil viele sich links nennende Parteien in die Politik der Austerität und der Privatisierungen in der Vergangenheit gnadenlos durchsetzten, stoßen die eng begrenzten Sozialprogramme der nationalkonservative Regierung bei nicht wenigen Beschäftigten auf Zustimmung. Eine kämpferische Gewerkschafterin wie Barbara Rosołowska könnte mit ausreichender Präsenz in den polnischen Medien als Alternative wahrgenommen werden.

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