Prinzip Stillstand

Jürgen Amendt über die Ausnahmen vom Mindestlohn für Geflüchtete

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Im Prinzip gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Arbeitsstunde. Dieser muss auch Praktikanten bezahlt werden. Ausgenommen davon sind Auszubildende. Und jetzt wird es kompliziert: Sind Geflüchtete, die sich in Form von Betriebspraktika nachqualifizieren müssen, Auszubildende oder Praktikanten? Bundesregierung und Wirtschaftsverbände...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -