Prinzip Stillstand
Jürgen Amendt über die Ausnahmen vom Mindestlohn für Geflüchtete
Im Prinzip gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Arbeitsstunde. Dieser muss auch Praktikanten bezahlt werden. Ausgenommen davon sind Auszubildende. Und jetzt wird es kompliziert: Sind Geflüchtete, die sich in Form von Betriebspraktika nachqualifizieren müssen, Auszubildende oder Praktikanten? Bundesregierung und Wirtschaftsverbände...
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