Vielfältige Förderung für barrierefreien Wohnraum
Altersgerechtes Wohnen
Wie das Baurecht ist auch das barrierefreie Bauen in Deutschland im Wesentlichen Ländersache. Die Landesbauordnungen enthalten maßgebliche Regelungen. Richtschnur ist in (fast) allen Ländern die DIN 18040-2. Bund- und Länder fördern Bau- und Umbaumaßnahmen mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten - wie die folgende Zusammenstellung von Wohnen im Eigentum (WiE) zeigt.
KfW-Förderung: Kredit 159
Mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten finanziert die KfW Maßnahmen, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren, den Wohnkomfort und die Sicherheit erhöhen. Auch der Kauf von altersgerecht umgebauten Häusern oder Wohnungen wird gefördert. Je Wohneinheit gibt es - unabhängig vom Alter - Kredite bis 50 000 Euro.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen (auch Mieter), Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contra...
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