Kükentötung wieder vor Gericht
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Tierschutz
Leipzig. Das millionenfache Schreddern und Vergasen männlicher Eintagsküken beschäftigt das Bundesverwaltungsgericht: Es ließ die Revisionen von Behörden gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zu, wie eine Sprecherin bestätigte. Die Münsteraner Richter hatten im Frühjahr 2016 entschieden, dass die Kükentötung nicht gegen das Tierschutzges...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.