Erhöhte Steuer auch für junge Problemhunde
Cottbus. Halter von sogenannten gefährlichen Hunden müssen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Cottbus im Falle einer erhöhten Hundesteuer auch dann zahlen, wenn ihr Tier unter einem Jahr alt ist. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervor. Er bezieht sich demnach auf einen Eilantrag...
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