Musliminnen müssen in gemischten Schwimmunterricht

Menschenrechtsgericht: Strafe für Schweizer Familie gerechtfertigt / Staat müsse »vor dem sozialen Ausschluss schützen« / Schülerinnen dürfen Burkini tragen

Straßburg. Muslimische Eltern dürfen ihre Töchter nicht im Namen der Religion vom Schwimmunterricht ausnehmen - das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg am Dienstag entschieden. Damit wies das Gericht die Klage einer Schweizer Familie mit türkischen Wurzeln ab, die ihren Töchtern den Besuch einer Schwimmklasse mit Jungen und Mädchen verboten hatte.

Die Straßburger Richter urteilten, die Schweizer Behörden hätten rechtmäßig gehandelt, als sie der Familie eine Strafe von umgerechnet rund 1300 Euro auferlegten. Der Staat wolle Schüler ausländischer Herkunft mit der Pflicht zur Teilnahme an Schwimmklassen »vor dem sozialen Ausschluss schützen«.

In der Schwe...


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