Empfänger muss Pflichtteil aus Testament geltend machen
Hartz IV
Darüber informiert die AG Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Mainz vom 23. August 2016 (Az. S 4 AS 921/15).
Der Fall: Der Vater des Mannes war 2015 verstorben. Er hatte 1990 mit seiner Ehefrau in einem Berliner Testament vereinbart, dass zuerst der überlebende Ehepartner Alleinerbe werden solle und erst nach dessen Tod die zwei gemeinsamen Kinder den verbliebenen Nachlass erben würden.
Direkt nach dem Tod des Vaters stand dem Sohn daher zunächst nur ein Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils in Höhe von einem Achtel des Nachlasses zu. Der Wert der Erbschaft betrug ungefähr 140 000 Euro, darunter ein Barvermögen von 80 000 Euro. Abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten konnte der Mann als Pflichtteil etwa 16 500 Euro von seiner Mutter verlangen. Dieser Betrag lag deutlich über seinen ...
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