Regellose Zonen breiten sich aus
Arbeitnehmerkammer legt Bremer Beratungsbilanz vor
Wer im Bundesland Bremen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss monatlich 0,15 Prozent seines Bruttolohnes an die Arbeitnehmerkammer Bremen (AK) abgeben. Dieser Beitrag wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überwiesen. Die AK mit ihrer fast 100-jährigen Geschichte ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und per Gesetz zur Selbstfinanzierung verpflichtet. Mit den Beiträgen werden kostenlose Beratungsangebote für Mitglieder bezahlt. Das Spektrum reicht von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht über Steuerrecht bis zu Familien- und Verbraucherrecht. Außerdem gibt es Hilfe bei Steuererklärungen gegen eine Gebühr von zehn Euro.
Auch im Falle einer Verbraucherinsolvenz und in Sachen Berufskrankheiten berät und unterstützt die AK. Die jeweils zu Jahresbeginn veröffentlichte Beratungsbilanz ist ein Seismograf der gesellschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Entwicklungen in Bremen. Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsfüh...
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