Nur beim Zoll hat Trump freie Hand
Bei Handelsabkommen braucht der gewählte US-Präsident die Zustimmung des Kongresses
Autobauern mit Fabriken im Niedriglohnland Mexiko hat der künftige US-amerikanische Präsident Donald Trump mit Strafzöllen gedroht. Großbritannien und Russland hat er Handelsabkommen versprochen. Ersteres kann er aus eigener Macht tun, für internationale Abkommen aber braucht er die Zustimmung des US-Kongresses. Dort muss er die eigenen Republikaner überzeugen, die in beiden Häusern die Mehrheit haben. Nach geltender Rechtslage kann das Parlament den Präsidenten zwar eine »fast track authority« einräumen, eine Beschleunigungsvollmacht, die eine lange Debatte im Abgeordnetenhaus und Senat vermeidet und den Volksvertretern nur gestattet, den fertig ausgehandelten Abkommenstext ohne Änderungen anzunehmen oder abzulehnen. So ist es beim Transpazifischen Abkommen TPP, das deswegen im Kongress auf Eis liegt. Dem scheidenden Präsidenten Barack Obama war TPP ein wichtiges Anliegen, Nachfolger Trump hält nichts davon. Das Abkommen gilt als »politisch tot.«
Wesentlich mehr Befugnisse als bei internationalen Handelsabkommen hat Trump, wenn es um die Verhängung von Handelsbeschränkungen und von Sonderzöllen geht. Er muss sich dann nur auf eine besondere Notlage und Auswirkungen auf die - in diesem Fall nicht klar definierte - nationale Sicherheit berufen. »Seit mehr als 14 Jahrzehnten hat der Kongress dem Präsidenten wirklich unbegrenzte Freiheit eingeräumt, auf Notlagen zu reagieren und die nationale Sicherheit zu erhalten«, erklärt Todd Tucker vom Roosevelt Institute in New York.
Auch im Rahmen von Abkommen wie dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA mit Mexiko und Kanada kann Trump Zölle festlegen. Allerdings nur als Reaktion auf Zölle, die von den Partnern auf US-Waren erhoben werden.
Nach geltenden Gesetzen kann der Präsident indes fast unbegrenzt Zölle verhängen, wenn sich die USA im »Kriegszustand« befinden, oder wenn er den »Notstand« ausruft, heißt es in einem Bericht des Peterson Institute für Internationalen Handel, der zum Jahresende als Bewertung der angekündigten Handelspolitik Trumps vorgelegt wurde. Vor dem Kalten Krieg lag es allein beim Kongress, den Kriegszustand zu erklären. Inzwischen aber haben die jeweiligen US-Regierungen in Konflikten wie in Korea oder Vietnam Truppen eingesetzt, ohne eine Kriegserklärung des Senats in Anspruch zu nehmen. Darauf könne sich Trump bei der angekündigten Verhängung von Sonderzöllen stützen, heißt es im Peterson-Bericht.
Der »Notstand« ist nach dieser Bewertung noch viel einfacher zu erklären. In vergangenen Jahrzehnten wurde das gemacht, um Zölle gegen mehrere Länder wie Nicaragua, Panama und Somalia festzusetzen. Trump kann außerdem Zölle verhängen, wenn er findet, dass die Handelsbeziehungen und Importe »einen nachteiligen Einfluss auf die nationale Sicherheit« haben. Demzufolge kann er für 150 Tage einen Sonderzoll von 15 Prozent festlegen. Danach muss der Kongress dem zustimmen. Und schließlich kann Trump ganz legal Zölle für bestimmte Industriezweige verhängen, wenn sie nach seiner Meinung US-amerikanische oder internationale Handelsgesetze nicht einhalten. Ex-Präsident George W. Bush hatte so 2002 einen 30 Prozent-Zoll auf Brasiliens Stahlimporte verhängt, indem er dem Land unfaire Handelspraktiken vorwarf. Bush nahm sie später zurück, um einen Handelskrieg zu vermeiden.
»Bedroht« sind derzeit BMW und Toyota sowie General Motors, die Autofabriken in Mexiko haben oder wie BMW dort bauen wollen. Auf dort hergestellte Autos droht Trump 35 Prozent Zoll an, wenn sie in die USA geliefert werden.
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