Wer renoviert bei Mieterwechsel?
Mietrecht: Renovierung
Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen beim Vermieter, stellt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) fest. Sie erklärt die Sachlage und gibt Tipps für die entsprechende vertragliche Regelung.
Das Problem regelt das Gesetz im § 535 Satz 2 BGB: »Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Abnutzungen, die lediglich durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache eingetreten sind, hat der Mieter nicht zu vertreten.«
Der Gesetzgeber hat es aber zugelassen, dass es dem Vermieter erlaubt ist, diese Pflicht vertraglich an den Mieter zu delegieren, was in den überwiegenden Fällen auch gemacht wird.
Hergeleitet werden die durchzuführenden Arbeiten im Übrigen aus der II. Berechnungsverordnung, einem Regelwerk aus dem Bereich des geförderten Wohnungsbaus. In § 28 Abs. 4 Satz 3 der II. Berechnungsverordnung sind folgend...
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