Gütertrennung kein Grund für Hartz-IV-Bezug

Urteil

Der verhandelte Fall: Ein Ehepaar aus dem Landkreis Kassel muss rund 4600 Euro an Hartz-IV-Leistungen zurückzahlen, die als Darlehen gewährt worden waren. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt (Az. L 6 AS 373/13) nach einem am 15. Dezember 2016 veröffentlichten Urteil.

Die Frau erhielt eine Grundsicherung...


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