Entwicklungsland für Whistleblower

Bürgerrechtler und Journalisten kämpfen gegen einen Paragrafen, der ihre Helfer einschüchtert - vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten hat Verfassungsbeschwerde gegen den »Datenhehlerei«-Paragrafen im Strafgesetzbuch eingelegt. Darin steht, dass die Beschaffung von Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet wird. Können Sie das genauer erklären?
Die Bundesregierung hat 2015 diesen Paragrafen eingeführt, um eine Schutzlücke beim Handel mit gestohlenen Kreditkarten- oder Nutzerdaten zu schließen. Das Problem ist aber: Das Gesetz ist sehr schlampig formuliert. Es behindert die Arbeit von investigativen Journalisten und kriminalisiert deren Mithelfer.

Wen meinen Sie, wenn Sie von Mithelfern sprechen?
Zwar werden hauptberuflich tätige Journalisten durch das Gesetz explizit geschützt. Wir von »netzpolitik.org« sind aber eine vernetzte Redaktion, arbeiten mit Anwälten und Experten zusammen. Diese werden durch den »Datenhehlerei«-Paragrafen aber nicht ...


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