Anklage gegen Betreiber der Nazi-Plattform Altermedia
Bundesanwaltschaft wirft Beschuldigten die Bildung einer rechtsterroristischen kriminellen Vereinigung vor
Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die Betreiber des rechtsextremistischen Internetportals »Altermedia-Deutschland« erhoben. Jutta V. und Ralph-Thomas K. werde die Bildung einer rechtsterroristischen kriminellen Vereinigung vorgeworfen, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten Uwe P., Irmgard T. und Tamara S. seien dieser Vereinigung beigetreten und hätten sich an ihr beteiligt.
Die neonazistische Webseite war im Januar 2016 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verboten worden und wurde abgeschaltet. Die fünf Angeschuldigten seien in einer unterschiedlichen Anzahl von Fällen hinreichend verdächtig, beim Betrieb von »Altermedia-Deutschland« in wechselnder Beteiligung Volksverhetzung begangen zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Neben verbotenen nationalsozialistischen Grußformeln und Parolen veröffentlichte die Plattform demnach auch Gewaltaufrufe gegen in Deutschland lebende Ausländer. Zudem habe »Altermedia« den Holocaust geleugnet. Jutta V. und Ralph-Thomas K. hätten das Portal seit spätestens Juni 2012 betrieben, die anderen Beschuldigten hätten sich später angeschlossen.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Betreibern vor, sie hätten mit »Altermedia« eine rechtsextremistische »Gegenöffentlichkeit« schaffen wollen. Das Portal sei zunächst von einem Serverstandort in den USA und ab Oktober 2012 über die Server eines russischen Unternehmens in Moskau betrieben worden. Nach Einschätzung des Rechtsextremismus-Experten Toralf Staud war »Altermedia« ein Treffpunkt für die »harte Neonazi-Szene«. Laut dem Bundesinnenministerium wurde das Portal pro Jahr mehrere Millionen Mal abgerufen.
Das Verfahren gegen die »Altermedia«-Betreiber ist am Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart anhängig. Die mutmaßlichen Rädelsführer Ralph-Thomas K. und Jutta V. waren am 27. Januar 2016 festgenommen worden. Auf Antrag der Bundesanwaltschaft wurden die Haftbefehle im März 2016 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurden die Haftbefehle am 5. Dezember aufgehoben. epd/nd
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