Kein Haftbefehl gegen Samsung-Erben
Seoul. Der Erbe und inoffizielle Chef des Samsung-Konzerns, Lee Jae Yong, muss nicht in Untersuchungshaft. Ein Bezirksgericht in Seoul wies am Donnerstag den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftbefehl wegen des Vorwurfs der Bestechung, Unterschlagung und des Meineids zurück. Zur Begründung erklärten die Richter, es gebe nicht genügend Beweise für die Vorwürfe gegen Lee, die einen Haftbefehl rechtfertigten. Samsung ist in die Korruptionsaffäre um die südkoreanische Präsidentin Park Geun Hye verwickelt. Der Großkonzern ist der größte einzelne Geldgeber der Stiftungen von Parks langjähriger Vertrauter Choi Soon Sil. Choi soll ihre Beziehungen zur Präsidentin genutzt haben, Millionenspenden für Stiftungen einzutreiben und sich dabei persönlich zu bereichern. Zudem soll sie sich in Regierungsgeschäfte eingemischt haben. AFP/nd
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