Risikolebensversicherung ist steuerlich absetzbar
Steuertipp
26 Prozent der Deutschen haben eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Wie die Beiträge der Risikolebensversicherung steuerlich behandelt werden, erläuterte Michael Greifenberg von CosmosDirekt.
»Die Beiträge zur Risikolebensversicherung gelten als sogenannte Vorsorgeaufwendungen und können in der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Versicherungsleistung ist für den Empfänger erbschaftsteuerpflichtig. Jedoch steht jedem unbeschränkt Steuerpflichtigen ein Freibetrag zu, auf den keine Steuer anfällt. Bei entsprechender Vertragsgestaltung kann die Erbschaftsteuerpflicht auch entfallen.«
Arbeitnehmern steht pro Jahr ein Betrag von 1900 Euro (3800 Euro für Ehepaare) zur Verfügung. Das gilt auch für Beamte. Freibe...
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