KPD-Verbot muss neu bewertet werden

Jan Korte über das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren und den Zeitgeist in der frühen BRD

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren ist für Linke auch historisch sehr interessant. Denn der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hält darin nicht länger an der Begründung des KPD-Urteils vom 17. August 1956 fest: »An der abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können, hält der Senat nicht fest.«

Nach den vom Verfassungsgericht jetzt formulierten Maßstäben für ein Parteienverbot hätte es auch kein Verbot der KPD geben dürfen. Das ist die Ironie des bürgerlichen Rechtsstaates: Im Nachhinein und wenn alle tot sind, bekommt man häufig doch noch Recht. Was nach heutigen Maßstäben als Gesinnungsurteil gegen die KPD zu werten ist, war damals Ausdruck der Staatsraison.

Das KPD-Verbo...


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