May muss das Parlament fragen
Britische Regierung will dem Unterhaus rasch eine Vorlage über den Beginn des Brexit vorlegen
Am Dienstag gab der Oberste Gerichtshof Großbritanniens bekannt, dass die Regierung den Antrag für einen Ausstieg aus der EU nicht ohne die Zustimmung des Parlaments stellen kann: Mit einer klaren Mehrheit von acht zu drei Stimmen entschieden die Richter, dass ein Parlamentsbeschluss nötig sei, um den Brexit-Prozess in die Wege zu leiten. Damit bestätigen sie das Urteil des Hohen Gerichtshofs vom vergangenen November, gegen das Mays Regierung Berufung eingelegt hatte.
In seiner Zusammenfassung begründete Gerichtspräsident Lord David Neuberger den Entscheid damit, dass die Regierung zwar grundsätzlich die Befugnis habe, Verträge zu ändern; weil jedoch eine Änderung der EU-Verträge die Rechte der britischen Bürger betreffe, gelte das in diesem Fall nicht. Deshalb müsse das Parlament ein entsprechendes Gesetz verabschieden, das die Regierung zur Aufnahme der Austrittsverhandlungen nach Artikel 50 berechtige.
Neuberger betonte, dass das Urteil sich lediglich auf eine verfassungstechnische Frage beziehe: Ob und wie Großbritannien aus der EU austreten soll, sei eine politische Angelegenheit, mit der sich Minister und das Parlament befassen müssten. Generalstaatsanwalt Jeremy Wright, der die Regierung vertrat, gab sich zwar enttäuscht, sagte jedoch, alles Nötige werde unternommen, um den Entscheid umzusetzen. Brexit-Minister David Davis kündigte an, dass die Regierung dem Unterhaus rasch eine Vorlage unterbreiten werde, die die Aktivierung des Austrittsartikels 50 ermöglicht.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs setzt die Regierung unter Zeitdruck: Eigentlich will May den Austrittsprozess bis spätestens Ende März in Gang setzen. Doch die Verabschiedung des Gesetzes, das von beiden Kammern debattiert und abgesegnet werden muss, wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch wird die Opposition damit die Möglichkeit erhalten, Änderungen vorzuschlagen, die nicht unbedingt im Sinn der Regierung sind. So sagte der Labour-Abgeordnete und Brexit-Schattenminister Keir Starmer, dass er von May einen klaren Plan fordert, wie sie sich das künftige Verhältnis zur EU vorstellt - und den hätte sie bislang nicht vorgelegt. Auch wird sich Labour dafür einsetzen, dass der Status der EU-Bürger, die sich bereits in Großbritannien befinden, noch vor Beginn der Verhandlungen geklärt wird.
Der Oberste Gerichtshof urteilte zudem gegen eine Konsultation der Regionalparlamente von Schottland, Nordirland und Wales. Während dies die Arbeit für May erleichtert, führt der Entscheid in Schottland, das sich für den Verbleib in der EU aussprach, zu Verärgerung. Nicola Sturgeon, die Erste Ministerin Schottlands, sagte: »Jeden Tag wird offensichtlicher, dass die Stimme Schottlands innerhalb des Vereinigten Königreichs schlichtweg kein Gehör findet.« Kommentar Seite 4
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