Microsoft muss Daten nicht an US-Behörden herausgeben

US-Berufungsgericht stimmt gegen Online-Durchsuchungsbefehl für im Ausland gespeicherte Informationen

New York. Microsoft muss Daten eines Kunden, die in Irland gespeichert wurden, nicht an US-Strafverfolgungsbehörden herausgeben. Der Antrag der Staatsanwaltschaft in New York gegen eine Entscheidung eines Berufungsgerichts vom Juli 2016 fand vor Gericht keine Mehrheit.

Von den acht stimmberechtigten Richtern des zuständigen US-Bundesberufungsgerichts (2nd Circuit) stimmten vier für und vier gegen eine neuerliche Anhörung. Mit dem Patt ist das Gesuch gescheitert. Damit sind für Durchsuchungsbefehle zu ausländischen Rechenzentren amerikanischer Unternehmen die Behörden vor Ort zuständig, nicht die US-Justiz.

Im konkreten Fall ging es um Daten eines mu...


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