Förderung für Kläranlagen abgelaufen
Dresden. Der Freistaat Sachsen hat den Bau und die Umrüstung von privaten Kläranlagen seit 2009 mit mehr als 125 Millionen Euro unterstützt. Wie das Umweltministerium auf dpa-Anfrage mitteilte, wurden bis Ende 2016 Fördergelder für rund 72 100 Objekte durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) ausgezahlt. Die Frist für einen Antrag auf Förderung war am 31. Dezember 2016 abgelaufen.
Die Grundförderung für den Neubau einer Anlage für vier Personen betrug 1500 Euro, für eine Nachrüstung 1000 Euro. Grundstücks- und Hausbesitzer ohne Anschluss an das öffentliche Abwassernetz mussten bundesweit schon bis 31. Dezember 2015 ihre Kleinkläranlagen auf Vollbiologie umstellen. Damit wurden Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. In einem Merkblatt hatte das Umweltministerium die Kosten für den Neubau einer Anlage für einen Vier-Personen-Haushalt mit rund 5300 Euro beziffert, die Nachrüstung mit etwa 3100 Euro. Die Betriebskosten werden mit 450 Euro pro Jahr veranschlagt. Laut Umweltministerium waren Ende 2015 rund 35 000 Anlagen und Gruben ohne Abfluss noch nicht umgerüstet. In dem Jahr seien weitere Anlagen modernisiert, aber noch nicht in der Statistik erfasst worden, hieß es. Das Ministerium gehe von einem sehr guten Stand aus.
Bei der biologischen Abwasserreinigung wird zusätzlich Sauerstoff zugeführt, was zu einem höheren Reinheitsgrad führen und die Gewässer schützen soll. Die dezentrale Abwasserentsorgung betrifft überwiegend den ländlichen Raum. Die Umrüstung beschäftigt auch noch die Gerichte. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen sind dort sieben Verfahren zu Kleinkläranlagen anhängig. Dabei gehe es um den Anschluss ans öffentliche Abwassernetz oder Forderungen zur Befreiung von der Umrüstung. Sechs Fälle waren zuvor vom Verwaltungsgericht in Dresden verhandelt worden, einer in Leipzig. Derzeit würden noch die Anträge auf Zulassung zur Berufung geprüft, sagte eine Sprecherin. dpa/nd
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