Für Medizinischen Dienst keine Ländergrenze

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Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung kann auch länderübergreifend tätig werden, so der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2016 (Az. 1 BvR 935/14). Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde eines Krankenhausbetreibers aus Nordrhein-Westfalen nicht zur Entscheidung an. Dieser war vom Bundessozialgericht verurteilt worden, Behandlungsunterlagen ein...


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