ZDF-Reporterin scheitert mit Klage auf Lohngleichheit
Arbeitsgericht Berlin sieht für unterschiedliche Bezahlung keine geschlechterdiskriminierende Gründe
Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer ZDF-Reporterin auf Lohngleichheit abgewiesen. Natürlich dürften Frauen und Männer aus geschlechtsspezifischen Gründen nicht unterschiedlich bezahlt werden, befand Arbeitsrichter Michael Ernst am Mittwoch. Die Voraussetzungen für eine Lohndiskriminierung seien in diesem Fall aber nicht gegeben. Die Klägerseite kündigte gegen das Urteil Berufung an.
Die Journalistin ist feste freie Mitarbeiterin des ZDF-Polit...
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