Petry muss nach Bochum ziehen

Medienbericht fragt nach Hauptwohnsitz der AfD-Sprecherin und ihres Ehemanns

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Kann ein Ehepaar Landtagsmandate in zwei Ländern innehaben? Diese Frage wirft das ZDF-Magazin »Frontal 21« mit Blick auf AfD-Bundessprecherin Frauke Petry und ihren Ehemann Marcus Pretzell auf. Petry sitzt im sächsischen Landtag, der Europa-Abgeordnete Pretzell will im Mai in das nordrhein-westfälische Parlament einziehen.

Als Voraussetzung einer Wählbarkeit in den Landtag fordert das nordrhein-westfälische Wahlgesetz, dass Bewerber am Wahltag mindestens seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Land haben müssen, in Sachsen sind es sogar zwölf Monate. Zugleich fordere das Bundesmeldegesetz von Ehepartnern die Festlegung eines Hauptwohnsitzes. Somit müsse sich das Ehepaar Pretzell-Petry für Sachsen oder Nordrhein-Westfalen entscheiden, zitiert da...


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