Regierung verteidigt Racial Profiling
Aussehen darf Kriterium für Polizeikontrollen sein / zum Unwillen der LINKEN
Essen. Die Bundesregierung verteidigt die Praxis, Reisende auch aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes wie Hautfarbe und ethnischer Herkunft zu kontrollieren. Es sei keine unzulässige Diskriminierung, »wenn das äußere Erscheinungsbild einer Person nur eines von mehreren Kriterien für die Durchführung einer konkreten polizeilichen Maßnahmen ist«, zitieren die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Eine Entscheidung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts von April 2016, wonach Kontrollen allein aufgrund der Haut...
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