Mörder von Fortuyn muss nicht zurück in Haft

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Amsterdam. Der Mörder des niederländischen rechten Politikers Pim Fortuyn muss nicht zurück ins Gefängnis. Er habe seine Bewährungsauflagen nicht verletzt, urteilte ein Gericht in Amsterdam. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von einem Jahr gefordert, da er gegen die Meldepflicht verstoßen habe. Fortuyn war 2002 kurz vor der Parlamentswahl ermordet worden. Dafür war der Volkert van der G. zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. 2014 war er unter Auflagen vorzeitig freigelassen worden. dpa/nd

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