Risiko für Individualreisende
Bei Änderungen von Einreisebestimmungen
Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), zu den Rechten von Reisenden, die wegen kurzfristiger Änderung der Einreisebestimmungen des Ziellandes ihre Reise nicht antreten können oder sogar zurückfliegen müssen.
Was gilt für Individualreisende bei einer kurzfristigen Änderung von Einreisebestimmungen?
Einzelreisende müssen sich grundsätzlich selbst kümmern. Wer bereits gebuchte Flüge oder Hotels absagen bzw. bereits angetretene Flüge in die USA abbrechen und zurückfliegen muss, weil er auf Grund einer kurzfristigen Änderung der Einreisebestimmungen keine Einreise erhält, muss die Kosten in der Regel selbst tragen. Denn das gilt als höhere Gewalt.
Wer einen Flug in die USA gebucht hat...
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