Sozialamt will Geld für Pflegefall zurück
Urteil
Eine 1927 geborene Frau verbrachte ihr letztes Lebensjahr in einem Alten- und Pflegeheim. Sie starb im März 2014. Von ihrer Rente konnte sie die Heimkosten nicht voll bezahlen, so dass das Sozialamt den Rest übernahm. Nun fordert das Sozialamt von ihrer Tochter und von deren Ehemann Geld zurück.
Die Behörde forderte Auskunft über deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse, um zu prüfen, ob der Hilfeempfängerin Elternunterhalt von der Tochter zustand. Selbst wenn die Ehefrau nicht leistungsfähig sein sollte, könnte ein Anspruch bestehen, so die Behörde. Das wäre etwa der Fall, wenn die Tochte...
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