Gericht kippt Gebühr zum Semesterstart

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die pro Semester fälligen Rückmeldegebühren an den Hochschulen in Brandenburg gekippt. Die einheitlich verlangte Gebühr in Höhe von 51 Euro stehe in einem »groben Missverhältnis« zu den tatsächlichen Verwaltungskosten von durchschnittlich 20,32 Euro, heißt es in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit seien die Klagen mehre...


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