Lehrerin klagt erneut gegen Kopftuchverbot
Klage gegen das Berliner Neutralitätsgesetz geht in die nächste Instanz
Berlin. Das Berliner Kopftuchverbot für Lehrerinnen kommt erneut auf den Prüfstand. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am Donnerstag (11.30 Uhr) über die Klage einer abgelehnten Lehramts-Bewerberin gegen das Land Berlin. In erster Instanz war die junge Frau mit ihrer Entschädigungsklage gescheitert (Aktenzeichen 58 Ca 13376/15, Urteil vom 14.4.2016).
Laut Urteil des Arbeitsgerichts vom April 2016 ist das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen rechtens. Die junge Frau hatte sich diskriminiert gesehen und geltend gemacht, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden. In einer schriftlichen Erklärung sah sie sich einem faktischen Berufsverbot ausgesetzt.
Das Gericht war ihren Argumenten nicht gefolgt. Die Klägerin sei nicht benachteiligt worden, das Berliner Neutralitätsgesetz behandele alle Religionen gleich, hieß es. Nach dem Gesetz dürften Lehrer, Justizbedienstete und Polizisten im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen. Laut Urteil hätte die Frau zudem das Angebot annehmen können, an einer berufsbildenden Schule zu unterrichten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt.
Für die Berliner Innenverwaltung sagte Sprecher Martin Pallgen der Deutschen Presse-Agentur: »Es gilt das Berliner Neutralitätsgesetz. Wir sehen keine Notwendigkeit, das zu ändern.« Kultursenator Klaus Lederer (linke) hingegen hatte angekündigt, das Kopftuchverbot auf den Prüfstand zu stellen.
Ob die Klägerin dieses Mal selbst zur Verhandlung kommt, war noch unklar. Ihre Anwältin Maryam Haschemi Yekani gab vorab keine Auskunft.
Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit wandte sich in einer Mitteilung gegen die pauschale Annahme, eine Lehrerin mit Kopftuch gefährde den Schulfrieden. Nach Gerichtsangaben soll voraussichtlich am selben Tag über den Streit entschieden werden.
Zum Tragen von Kopftüchern gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Die Berliner Klägerin hatte sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen, das im Januar 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt hatte. dpa/nd
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