Werbung

Lehrerin klagt erneut gegen Kopftuchverbot

Klage gegen das Berliner Neutralitätsgesetz geht in die nächste Instanz

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Das Berliner Kopftuchverbot für Lehrerinnen kommt erneut auf den Prüfstand. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am Donnerstag (11.30 Uhr) über die Klage einer abgelehnten Lehramts-Bewerberin gegen das Land Berlin. In erster Instanz war die junge Frau mit ihrer Entschädigungsklage gescheitert (Aktenzeichen 58 Ca 13376/15, Urteil vom 14.4.2016).

Laut Urteil des Arbeitsgerichts vom April 2016 ist das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen rechtens. Die junge Frau hatte sich diskriminiert gesehen und geltend gemacht, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden. In einer schriftlichen Erklärung sah sie sich einem faktischen Berufsverbot ausgesetzt.

Das Gericht war ihren Argumenten nicht gefolgt. Die Klägerin sei nicht benachteiligt worden, das Berliner Neutralitätsgesetz behandele alle Religionen gleich, hieß es. Nach dem Gesetz dürften Lehrer, Justizbedienstete und Polizisten im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen. Laut Urteil hätte die Frau zudem das Angebot annehmen können, an einer berufsbildenden Schule zu unterrichten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt.

Für die Berliner Innenverwaltung sagte Sprecher Martin Pallgen der Deutschen Presse-Agentur: »Es gilt das Berliner Neutralitätsgesetz. Wir sehen keine Notwendigkeit, das zu ändern.« Kultursenator Klaus Lederer (linke) hingegen hatte angekündigt, das Kopftuchverbot auf den Prüfstand zu stellen.

Ob die Klägerin dieses Mal selbst zur Verhandlung kommt, war noch unklar. Ihre Anwältin Maryam Haschemi Yekani gab vorab keine Auskunft.

Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit wandte sich in einer Mitteilung gegen die pauschale Annahme, eine Lehrerin mit Kopftuch gefährde den Schulfrieden. Nach Gerichtsangaben soll voraussichtlich am selben Tag über den Streit entschieden werden.

Zum Tragen von Kopftüchern gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Die Berliner Klägerin hatte sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen, das im Januar 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt hatte. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!