Acht Jahre Haft für NPD-Politiker

Maik Schneider wegen Brandanschlags auf Turnhalle in Nauen verurteilt

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.

Seine Kleidung, seine Frisur, sein ganzes Erscheinungsbild – wer ihn nicht kennt, könnte sich diesen Mann gut als Kunden in einem Bioladen vorstellen, als Bewohner eines alternativen Szeneviertels, als Anhänger der Grünen. Doch der erste Eindruck täuscht gewaltig. Maik Schneider ist NPD-Stadtverordneter und hat in der Nacht zum 25. August 2015 die Turnhalle des Oberstufenzentrums in Nauen abgefackelt, kurz bevor dort zeitweilig Flüchtlinge untergebracht werden konnten. Um den Brand zu legen, benutzte er Holzpaletten, Autoreifen, Benzin und eine Gasflasche. Bei der Besorgung und beim Transport des Materials hatte er Helfer.

In Handschellen wurde Schneider am Donnerstag in den Saal 8 des Potsdamer Landgerichts geführt, in Handschellen verließ er ihn wieder. Der 29-Jährige wird für lange Zeit hinter Gittern bleiben. Nach zweieinhalb Monaten Verhandlung wurde er am Donnerstag zu acht Jahren Haft verurteilt. Dazu kommen noch anderthalb Jahre für andere Delikte. Sein Kumpan Dennis W. erhielt sieben Jahre. Die vier übrigen Mitangeklagten kamen mit Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren davon.

Dennis W. wirkte nach der Verkündung des Strafmaßes angeschlagen, pustete mehrmals durch und schüttelte mit dem Kopf. Schneider dagegen machte sich während der Urteilsbegründung fleißig Notizen und nickte zuweilen leicht. Ein paar Mal huschte der Ansatz eines ganz leichten Lächelns über seine Lippen, aber er grinste nicht mehr, wie er es bei früheren Terminen im Gericht getan hatte, als er die Richter ansprach, dabei jedoch ins Publikum blickte. Schneider hat beteuert, er habe nur ein Zeichen setzen und dazu die Fassade einrußen wollen. Dass die Sporthalle abbrannte, sei ein Versehen gewesen.

Die sechs Männer sind für verschiedene Delikte verurteilt worden. Sie sind nicht alle bei allen Taten dabei gewesen. Zur Last gelegt wird ihnen etwa der Brandanschlag auf das Auto eines Polen, die Explosion einer Bombe an einer Kaufhalle und das massive Stören einer Sitzung des Stadtparlaments, die deswegen abgebrochen werden musste. Bei der Sitzung sollten die Stadtverordneten eigentlich den Verkauf eines kommunalen Grundstücks an den Landkreis Havelland beschließen. Der Kreis wollte dort ein Heim für Geflüchtete bauen lassen, was inzwischen auch geschehen ist, da der Beschluss später nachgeholt wurde. Den schwerwiegenden Anklagepunkt, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, um ausländerfeindliche Straftaten zu begehen, hatte die Staatsanwaltschaft im Laufe des Verfahrens fallen gelassen. Warum dies gerechtfertigt gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter am Donnerstag in der Urteilsbegründung. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sich Ende 2014, spätestens Anfang 2015 eine Truppe mit rechter Gesinnung gebildet hatte, mit Schneider als Wortführer. Es habe Treffen gegeben, aber keine verfestigten Organisationsstrukturen. Als Klammer fungierte vor allem die Kommunikation via Mobiltelefon in der What›s-App-Gruppe mit dem Namen »Heimat im Herzen«.

Der Brandanschlag hatte die Turnhalle zerstört. Richter Horstkötter betonte, wie symbolhaft die vorsätzliche Brandstiftung gewesen sei. Die Halle sollte Asylbewerbern ein Dach über dem Kopf bieten, was ein Zeichen des Willkommens gewesen wäre. Der Anschlag habe dann das Gegenteil ausgedrückt: »Ihr seid hier nicht willkommen! Ihr könnt hier nicht in Frieden leben!« Die sei eine »Missachtung der Rechtsordnung«, argumentierte Horstkötter. Er zitierte aus dem Grundgesetz: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« Die Gruppe um Schneider habe sich gewaltbereit und extremistisch gezeigt. Dass sie rechts- und nicht etwa linksextremistisch gewesen sei, spiele bei der Strafzumessung keine Rolle, denn die Justiz sei – anders als zuweilen behauptet – auf keinem Auge blind.

Derzeit entsteht an der Stelle der vernichteten Turnhalle für 3,5 Millionen Euro eine baugleiche neue Halle.

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