Meilenstein mit Sumpfpflanze
Die Bewertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung fällt in Hamburg unterschiedlich aus
Dank des Schierlings-Wasserfenchels geht das Ringen um die Elbvertiefung in eine weitere Runde. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag muss Hamburg seine Pläne nachbessern, wenn es die Fahrrinnenvertiefung und -verbreiterung gegen ökologische Bedenken durchsetzen will. Ob das Großprojekt sich damit um Monate oder gar Jahre verzögern wird, ist noch offen.
Das bestehende Konzept sei »teilweise rechtswidrig« und die »habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und Ausgleichsmaßnahmen teilweise nachbesserungsbedürftig«, befanden die Leipziger Richter. Den Planfeststellungsbeschluss hoben sie jedoch nicht auf. Hamburg kann also überarbeitete Pläne vorlegen, um das weitere Ausbaggern der Elbe zugunsten von Containerriesen mit 13,5 Metern Tiefgang genehmigt zu bekommen. Es wäre die neunte Vertiefung des Flusses in den vergangenen 200 Jahren, die bislang letzte fand 1999 statt. Die aktuell geplante soll gut zwei Jahre ...
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