Religion: Bitte diskriminieren

MEINE SICHT

  • Ellen Wesemüller
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Man kann die Frage, ob eine Lehrerin mit Kopftuch an staatlichen Schulen unterrichten können sollte, unterschiedlich beantworten: sozial, politisch oder rechtlich. Am Landesarbeitsgericht ist nun letzteres geschehen: Die Richterin entschied, dass eine Muslima diskriminiert wurde. Das mag mit einem anderen Recht angezweifelt werden, dem Berliner Neutralitätsgesetz, und das wiederum mit der Verfassung, wie 2015 geschehen, als das Bundesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalens generelles Kopftuch...


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