Keine dritte Startbahn in Wien wegen Klimaschutzes

Gemeinden, Bürgerinitiativen und Privatpersonen klagen erfolgreich gegen drohende Umweltschäden und erhöhten CO 2 -Ausstoß

  • Hannes Hofbauer, Wien
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Damit hatte niemand gerechnet: Das österreichische Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen eines der größten Unternehmen im Osten des Landes. Der Flughafen Wien darf keine dritte Piste bauen.

Dem Entscheid des Richtersenats am Donnerstag war ein zehnjähriger Streit um den Ausbau des im Südosten der österreichischen Hauptstadt gelegenen Flughafens vorausgegangen. 28 Gemeinden, Bürgerinitiativen und Privatpersonen hatten gegen drohende Umweltschäden und erhöhten CO2-Ausstoß geklagt. Die Stadt Wien befürwortete das Projekt einer dritten Startbahn, wollte allerdings garantiert wissen, dass die Belastungen der Bevölkerung minimiert werden. Dass dies wohl unmöglich sei, geht aus dem Schiedsspruch des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Die Richter wiesen in ihrem Spruch explizit darauf hin, dass das »öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten ist als ...


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