Ex-LINKE-Abgeordneter Jürgens verurteilt
Amtsgericht Potsdam sprach Strafe von 14 Monaten auf Bewährung wegen Betrugs und Wahlfälschung aus
Das Amtsgericht Potsdam verurteilte den ehemaligen Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (LINKE) am Montag wegen Betrugs und Wahlfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zudem muss er eine Geldbuße von 7200 Euro entrichten und die nicht unerheblichen Kosten des ungewöhnlich umfangreichen Verfahrens tragen.
Dazu kommen noch die 87.000 Euro Fahrtkostenpauschale und Mietzuschuss, die der Abgeordnete durch Schummelei vom Landtag kassierte. Jürgens hat den einen Fehler gestanden, zeitweilig Zuschuss für eine Potsdamer Mietwohnung eingestrichen zu haben, obwohl er da bereits über eine Eigentumswohnung in der Landeshauptstadt verfügte. Darum hat er bereits rund 7000 Euro an die Parlamentsverwaltung überwiesen. Nun muss er wahrscheinlich auch die übrigen 80.000 Euro zurückzahlen. Überprüfen, ob er das wirklich tut, will das Amtsgericht dies allerdings nicht. Es überlässt diese Angelegenheit ganz allein dem Landtag, der seine Forderungen notfalls extra mit juristischen Mitteln durchsetzen müsste.
Der am 2. Juli 1980 in Berlin-Köpenick geborene Peer Jürgens machte in Erkner Abitur und trat 2002 in die PDS ein.
Er studierte Politikwissenschaften und Jüdische Studien an der Universität Potsdam.
2004 zog er erstmals über die Landesliste seiner Partei in den Landtag ein.
Bei der Landtagswahl 2009 gewann Jürgens ein Direktmandat in Oder-Spree.
Im Parlament saß er im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Sein besonderes Augenmerk galt den Belangen der Studenten. Er war hochschulpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Zudem war er Mitglied in der Enquetekommission zur Aufarbeitung von »Folgen der SED-Diktatur«.
Im Landkreis Oder-Spree war Peer Jürgens Kreisparteivorsitzender und Kreistagsabgeordneter.
Jürgens ist jüdischen Glaubens und sehr sportlich, trainierte in mehreren Schwimmvereinen und nahm an Triathlonwettkämpfen teil.
Die Betrugsermittlungen gegen Jürgens kamen vor der Landtagswahl 2014 durch eine Anzeige der damaligen Abgeordneten Sabine Niels (Grüne) ins Rollen. af
Doch es ist noch nicht endgültig heraus, wie alles enden wird. Denn Oberstaatsanwalt Rüdiger Falch schloss nicht aus, Revision einzulegen, weil das Strafmaß unter seiner Forderung geblieben war. Und Verteidiger Norman Lenz will seinem Mandanten empfehlen, »wegen der sehr oberflächlichen Beweiswürdigung« eine Sprungrevision einzulegen und die Sache damit gleich vor das Oberlandesgericht zu bringen. Richterin Constanze Rammoser-Bode habe von einem »Indizienball« gesprochen. Sie benötige jedoch mindestens eine »Indizienkette«.
»Das Urteil ist enttäuschend, aber nicht unerwartet«, beklagte Verteidiger Lenz. Er machte sich auch nachträglich Vorwürfe, dass er Richterin Rammoser-Bode keine Befangenheit ankreidete, als ihm aufgefallen sei, dass ihr Mann in der Landtagsverwaltung arbeite und ein Schriftstück unterzeichnet habe, das zu den Akten des Verfahrens gehörte.
Die Richterin bescheinigte dem Angeklagten, er habe mit »krimineller Energie« gehandelt, »bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht«, sei »skrupellos« gewesen, um sich einen »Vermögensvorteil zu verschaffen«. Abgeordnete haben Verantwortung und müssten Vorbilder sein, meinte Rammoser-Bode. Doch Jürgens habe das Vertrauen der Wähler enttäuscht. Seine Unehrlichkeit führe zu Politikverdrossenheit.
Von 2004 bis 2014 hat Peer Jürgens im Landtag gesessen. Bis 2011 gab er als Hauptwohnsitz das Eigenheim seiner Eltern in Erkner an, ab da eine kleine Wohnung in Beeskow. Insgesamt 86.000 Euro Entfernungspauschale strich er ein. Davon sind ihm nach Überzeugung des Gerichts 69.000 zu unrecht ausgezahlt worden. Für das als Zweitwohnsitz gemeldete Quartier in Potsdam gab es noch 17.000 Euro oben drauf, die dem Abgeordneten laut Urteil auch nicht zugestanden hätten. Monatlich gab es demnach 676 Euro monatlich für Fahrtkosten und 250 Euro Mietzuschuss zuzüglich zum Einkommen, das bei Jürgens ohnehin schon bei rund 4000 Euro gelegen habe.
Nach der Beweisaufnahme stehe fest, so sagte die Richterin, dass Jürgens in der betreffenden Zeit seinen Hauptwohnsitz weder in Erkner noch in Beeskow gehabt habe, sondern tatsächlich erst in Berlin und dann in Potsdam. Zweifellos habe er sich gelegentlich in der Beeskower Wohnung aufgehalten und habe dort auch mal übernachtet. Sein Lebensmittelpunkt sei dies aber nicht gewesen. Deshalb hätte Jürgens auch nicht bei der Kommunalwahl kandidieren und in den Kreistag Oder-Spree einziehen dürfen. Daher der Vorwurf der Wahlfälschung.
Es sei der »klassische Fall eines Indizienprozesses gewesen«, erklärte Rammoser-Bode. Sie verwies unter anderem auf niedrige Stromrechnungen und geringen Wasserverbrauch, auf Aussagen der Nachbarn und Mitbewohner und auf die Fotos, die bei einer Durchsuchung gemacht worden sind.
Die Durchsuchungen in Potsdam und Beeskow seien zwar rechtswidrig gewesen, erkannte die Richterin an. Denn der Landtag hätte wegen der Immunität des Abgeordneten vorab informiert werden müssen. Doch daraus zog die Richterin nicht den Schluss, dass es verboten gewesen wäre, die Beweise zu verwenden. Polizisten und Staatsanwälte hatten ausgesagt, wie sie die Wohnungen in Potsdam und Beeskow vorfanden. In Beeskow habe es nicht einmal einen Kleiderschrank gegeben, der Schreibtisch sei fast leer gewesen, im Kühlschrank habe nur ein abgelaufener Joghurt gestanden, erinnerte Rammoser-Bode an die Aussage der Beamten. Die Fotos von der Wohnsituation hätten für eine Verurteilung eigentlich schon ausgereicht, meinte sie.
Das sah Verteidiger Norman Lenz anders und beschwerte sich nach der Urteilsverkündung auf dem Amtsgerichtsflur über »kleinbürgerliche Vorstellungen in der Justiz« und fragte: »Muss man Gardinen vor dem Fenster haben?«
Bei der Landtagswahl 2014 war Jürgens zum dritten Mal in Folge angetreten, hatte aber den Wiedereinzug ins Parlament verpasst. Auf der Landesliste steht er auf Platz 24. Vor ihm stehen noch zwei Männer und zwei Frauen. Die beiden Männer Carsten Preuß und Norbert Müller kandidieren aber bei der Bundestagswahl am 24. September und Müller hat dabei gute Aussichten, Bundestagsabgeordneter zu bleiben.
Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass Peer Jürgens bis zur nächsten Landtagswahl 2019 noch als Nachrücker drankäme. Er hat seinen Wohnsitz auch inzwischen ins sachsen-anhaltische Magdeburg verlegt – und wenn er nicht zurück nach Brandenburg zieht, könnte er das Mandat auch gar nicht annehmen.
Zu beantworten ist aber vielmehr die Frage, ob Jürgens unter moralischen Gesichtspunkten in seinem gegenwärtigen Job als Referent der Linksfraktion im brandenburgischen Landtag zu halten ist. Einige Genossen neigen dem Vernehmen nach zu der Ansicht, die Partei sei generell für Resozialisierung und müsse da auch einem jungen Mann wie Jürgens eine Chance geben, seine Schuld abzutragen. Andere fragen sich, ob es nicht seltsam für den Wähler wirkt, wenn ein Mann, der den Landtag betrog, weiter im Landtag tätig ist.
Für Linksfraktionschef Ralf Christoffers ist die Zeit zum Handeln so oder so aber noch nicht gekommen. »Klar ist, dass die Diskussion um Peer Jürgens uns politisch geschadet hat«, erkennt Christoffers. Aber das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Deshalb könne er als Arbeitgeber nur abwarten und jetzt noch gar nichts festlegen.
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