Fallstricke beim Kauf von Immobilien
Fragen & Antworten zur Teilungserklärung
Betroffene sollten sich Zeit nehmen und den Kauf sorgfältig rechtlich prüfen. Dazu gehört unbedingt, vorab Teilungserklärung und Miteigentümerordnung einzusehen, stellt die Notarkammer Berlin fest.
Wer Eigentümer einer Wohnung wird, wird gleichzeitig Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und ist automatisch an die Regelungen gebunden, die sich die Eigentümergemeinschaft gegeben hat. Häufig gilt das auch für Käufer eines Reihenhauses.
Warum die vorherige Einsicht?
Vor einer Vertragsunterzeichnung sollte sich der Kaufinteressent unbedingt über die Verhältnisse der Wohnungseigentümergemeinschaft informieren. Welche Räume und Gebäudeteile gehören zu welcher Wohnung. Wo Sondereigentum aufhört und Gemeinschaftseigentum anfängt, ist in der Teilungserklärung fixiert - eine Art »Grundgesetz« der Eigentümergemeinschaft. Die Gemeinschaftsordnung ist ein Teil davon und regelt weitere Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander sowie da...
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