CETA: Gericht gegen Volksbegehren
München. Trotz massiver Proteste und über 85 000 gesammelter Unterschriften gegen das am Mittwoch vom Europäischen Parlamanet gebilligte umstrittene Handelsabkommen CETA muss die bayerische Regierung kein Volksbegehren durchführen. »Die gesetzlichen Voraussetzungen sind nicht gegeben«, sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes am Mittwoch. Mit einer Ratifikation des Abkommens würden keine Hoheitsrechte auf die EU übertragen.
Das Gericht bestätigte die Haltung des bayerischen Innenministeriums. Das hatte mit einer identischen Begründung im Oktober kein Volksbegehren eingeleitet, obwohl die Initiatoren über 30 000 gültige Unterschriften eingereicht hatten. Allerdings ...
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