EU-Gesetz in Sachen Terror wird kritisiert
Grüne und LINKE sehen Text als zu unscharf formuliert
Straßburg. Das Europaparlament hat ein neues Antiterrorgesetz verabschiedet. Mit der am Donnerstag in Straßburg beschlossenen Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen. Dazu zählen Ausbildung und Rekrutierung von Terroristen, Verherrlichung und Finanzierung ihrer Taten sowie Reisen zu terroristischen Zwecken - auch innerhalb der EU.
Für Deutschland dürfte sich nicht viel ändern. So sind Reisen in Terrorcamps und Terrorfinanzierung bereits strafbar. Es sei aber wichtig, dass in allen Mitgliedstaaten Mindestregeln gelten und angewendet werden, sagte EU-Sicherheitskommissar Julian King.
Mit der Richtlinie legt die EU auch neu fest, was sie unter Terrorismus versteht. Aus Sicht des Grünen-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht geht die Definition zu weit. Ihn stört, dass bei Taten mit einer entsprechenden politischen Motivation auch ausreichen soll, wenn erhebliche wirtschaftliche Verluste angerichtet werden. Wenn Aktivisten einen Kohletagebau besetzten, »muss man davon ausgehen, dass da ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht«, sagte er. Dies als Terrorismus zu ahnden, gehe aber deutlich übers Ziel hinaus. Der Grüne hält es zudem nicht für verhältnismäßig, Reisen innerhalb der EU unter Strafe zu stellen. »Terrorcamps haben wir bisher jedenfalls noch nicht innerhalb der Europäischen Union aufgedeckt.«
Auch die LINKE-Abgeordnete Cornelia Ernst befürchtet, dass die Richtlinie stellenweise zu ungenau ist - etwa wenn es um Glorifizierung terroristischer Taten geht. Dies könnte aus ihrer Sicht Meinungsfreiheit gefährden.
Berichterstatterin Monika Hohlmeier von der christdemokratischen EVP-Fraktion betonte jedoch: »Wenn jemand sagt, ich finde den Terroristen da cool, das ist eine dumme Äußerung ... mehr nicht.« Bestraft werden sollten vielmehr »professionelle Propaganda-Netzwerke«, in denen »gezielte Glorifizierung« stattfinde, um junge Menschen anzulocken.
Das EU-Parlament verabschiedete außerdem eine Verordnung, mit der Sicherheitskontrollen an den europäischen Außengrenzen verstärkt werden. Danach müssen künftig auch Informationen zu EU-Bürgern mit Einträgen in Datenbanken der Sicherheitsbehörden abgeglichen werden. dpa/nd
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