Berufung gegen Urteil für Ex-Abgeordneten Jürgens

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Potsdam. Der Betrugsprozess gegen den ehemaligen Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (LINKE) geht in die zweite Runde. Die Staatsanwaltschaft habe am Donnerstag Berufung eingelegt, teilte Sprecher Markus Nolte auf Anfrage mit. »Dabei geht es uns um die Strafhöhe«, betonte er. Jürgens war am Montag vom Amtsgericht Potsdam wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Wahlfälschung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Laut Urteil vom vergangenen Montag hatte er sich mit der Angabe von falschen Wohnsitzen in Erkner und Beeskow über zehn Jahre hinweg knapp 87 000 Euro an Fahrtkostenpauschale und Mietzuschüssen erschlichen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate Bewährungsstrafe gefordert. Verteidiger Norman Lenz hatte am Montag erklärt, er werde seinem Mandanten empfehlen, Revision einzulegen. Eine Entscheidung darüber, nun selbst auch eine Berufungsverhandlung zu verlangen, sei noch nicht gefallen, hieß es am Donnerstag. Man gebe Peer Jürgens Zeit, sich dies bis zum Ablauf der Frist dafür am kommenden Montag noch genau zu überlegen. Bei einem Berufungsverfahren geht der Fall vom Amtsgericht ans Landgericht Potsdam und wird dort noch einmal aufgerollt. dpa/nd

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