Keine zehn Sonntage im Laden arbeiten

LINKE und Gewerkschaft ver.di wollen Verkäuferinnen schonen. Die Frage ist, ob das per Gesetz zu machen ist

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.

In einer brandenburgischen Stadt oder Gemeinde soll es pro Jahr bis zu zehn Sonntagsöffnungen der Läden geben dürfen. Aber das einzelne Geschäft soll nicht öfter als sechs Mal im Jahr sonntags geöffnet werden. So sieht es eine geplante Novelle des Ladenöffnungsgesetzes vor.

Die Kommunen können die Erlaubnis für die Ladenöffnung auf bestimmte Stadtteile beschränken. So hat es Potsdam bereits früher in Auslegung der bisherigen Regeln gemacht. Diese Verfahrensweise wurde aber gerichtlich gestoppt. Nun würde das Vorgehen der Stadt Potsdam für die Zukunft durch den Landtag legalisiert werden.

Dabei meint die Landtagsabgeordnete Bettina Fortunato (LINKE), dass Sonntagsarbeit nicht zum Normalfall werden dürfe. »Aus gutem Grund hat in Deutschland die Sonntagsruhe Verfassungsrang, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zusätzlich belastet werden«, sagt sie. »Sonntagsarbeit stellt Familien immer vor Probleme, ob es um die Kinderbetreuung, gemeinsame Erholung oder um ehrenamtliche Tätigkeit geht. Das dürfen wir nicht vergessen und werden es in der weiteren Befassung mit dem Gesetzentwurf berücksichtigen.«

Aber würde die rot-rote Koalition mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Arbeiter und Angestellten verraten? In Teilen der Linkspartei wird dies so gesehen. Schließlich hielt ein Beschluss des Landesvorstands vom 28. Januar fest: »Etwaige Zweifel, dass Beschäftigte im Einzelhandel aufgrund des neuen Ladenöffnungsgesetzes zu mehr als sechs Sonntagen im Jahr herangezogen werden können, müssen ausgeräumt werden.« Dies sei aber nicht geschehen, heißt es. Denn Handelsketten mit mehreren Filialen könnten die Verkäufer immer dort einsetzen, wo gerade die Sonntagsöffnung erlaubt ist. Der einzelne Beschäftigte könnte so zehn Mal ranmüssen.

Dieser Fall lasse sich gesetzlich leider nicht ausschließen, bedauert der Landtagsabgeordnete Matthias Loehr (LINKE). Es fehlten dafür die rechtlichen Möglichkeiten. Doch der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg (HBB), Nils Busch-Petersen, habe bei einer Anhörung im Landtag in der vergangenen Woche versprochen, dass dies tarifvertraglich geregelt werde.

Aber Busch-Petersen dämpft solche Erwartungen. Das Wort »Tarifvertrag« habe er nicht in den Mund genommen, betont er. Richtig sei: »Wir bieten an, eine Lösung zu finden.« Busch-Petersen findet nicht, dass die LINKE die Arbeiter verraten hätte. Im Gegenteil: Sie habe deren Interessen vertreten. Doch faktisch gebe es das von der Gewerkschaft ver.di und den Kirchen an die Wand gemalte Problem überhaupt nicht. Weil für die Sonntagsarbeit eine Zeitgutschrift von 120 Prozent und ein freier Tag winken, sei der Einsatz für viele Beschäftigte interessant. Es gebe Betriebsräte, versichert Busch-Petersen, die eine »gerechte Verteilung der Sonntagsarbeit« fordern und damit meinen, dass keiner davon ausgeschlossen werden dürfe.

Es geht gar nicht darum, ob die Überbeanspruchung von Mitarbeitern »in großem Stil« stattfindet, entgegnet Erika Ritter von der Gewerkschaft ver.di. »Doch es muss möglich sein, dass jemand, der nicht öfter sonntags arbeiten will, dies auch wirklich nicht muss.« Bekannt sei, dass Handelsketten ihre Verkäuferinnen zuweilen in verschiedenen Filialen einsetzen. Der Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Form schließe zehn Sonntagsdienste nicht aus. »Ich finde es ehrenwert, dass der HBB sich darum kümmern will, aber er kann auch nur hoffen, dass seine Mitgliedsunternehmen mitmachen«, sagt Ritter. Bei einer tarifvertraglichen Regelung sei problematisch, dass nur elf Prozent der Einzelhandelsbetriebe in Brandenburg tarifgebunden sind. Zwar könnte ein Tarifvertrag vom Sozialministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden. Doch dies müssten Gewerkschaft und Handelsverband beantragen. Ritter glaubt nicht, dass der Verband seine Mitglieder überzeugen könnte, dies wirklich zu tun. Darum plädiert Ritter für eine gesetzliche Klarstellung. Sie verweist darauf, dass einige Juristen dies doch für möglich halten.

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