Syrer erhalten auch in NRW kein politisches Asyl

Flucht aus dem Bürgerkriegsland sei kein Grund für Verfolgung bei Rückkehr / Oberverwaltungsgericht folgte der Rechtsprechung in anderen Ländern

Münster. Bürgerkriegsopfer aus Syrien haben keinen generellen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge nach den Genfer Konventionen. Das hat das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster am Dienstag entschieden und sich damit der Rechtsprechung in anderen Bundesländern angeschlossen. Nach Ansicht der OVG-Richt...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.