Syrer erhalten auch in NRW kein politisches Asyl
Flucht aus dem Bürgerkriegsland sei kein Grund für Verfolgung bei Rückkehr / Oberverwaltungsgericht folgte der Rechtsprechung in anderen Ländern
Münster. Bürgerkriegsopfer aus Syrien haben keinen generellen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge nach den Genfer Konventionen. Das hat das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster am Dienstag entschieden und sich damit der Rechtsprechung in anderen Bundesländern angeschlossen. Nach Ansicht der OVG-Richt...
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