Gemeinsames Sorgerecht darf dem Kindeswohl nicht schaden
Sorgerecht
Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. Mai 2016 (Az. 3 UF 139/15) weist die AG Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Fall: Das Paar lebte in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Der gemeinsame Sohn wurde 2006 geboren. Rund sieben Jahre später trennten sich die Eltern zunächst innerhalb ihrer gemeinsamen Wohnung, kurz darauf kam es auch zur räumlichen Trennung. Die Frau warf dem Mann häusliche Gewalt vor, was dieser bestritt.
Das Kind lebte fortan bei der Mutter. Sie hatte das alleinige Sorgerecht, der Vater ein Umgangsrecht. Er beantragte nach der Trennung jedoch das das gemeinsame Sorgerecht.
Das Urteil: Das Gericht kam auf Basis eines Sachverständigengutachtens und Anhörung der Beteiligten zu der Entscheidung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspreche. Die Eltern seien vollkommen zerstritten und nicht kompromissfähig. Es fehle an der für ein gemeinsame...
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