Was am Arbeitsplatz erlaubt ist
Privates im Job
Solange der Arbeitgeber es seinen Mitarbeitern nicht verboten hat, private Handys zu nutzen, sind kurze Anrufe oder Nachrichten erlaubt. Ein Handyverbot ist aber grundsätzlich möglich - so im Großraumbüro, in dem sich andere Mitarbeiter durch Privatgespräche gestört fühlen könnten.
Laut dem Arbeitsgericht München (Az. 9 BVGa 52/15) muss der Arbeitgeber für ein generelles Verbot der Handynutzung aber die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Der Arbeitgeber darf die Nutzung auch zeitlich einschränken, etwa auf 30 Minuten pro Arbeitstag. Während der unbezahlten Pausen können die Mitarbeiter ihre privaten Handys grundsätzlich auch trotz eines Verbots nutzen. Halten sich Arbeitnehmer nicht an die Vorgaben ihres Unternehmens, müssen sie mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen.
Pakete zum ArbeitsplatzBevor ein Mitarbeiter die Adresse seines Arbeitsplatzes als Lie...
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