Was am Arbeitsplatz erlaubt ist

Privates im Job

  • Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz 
Leistungs-GmbH
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.
Privathandy am Arbeitsplatz

Solange der Arbeitgeber es seinen Mitarbeitern nicht verboten hat, private Handys zu nutzen, sind kurze Anrufe oder Nachrichten erlaubt. Ein Handyverbot ist aber grundsätzlich möglich - so im Großraumbüro, in dem sich andere Mitarbeiter durch Privatgespräche gestört fühlen könnten.

Laut dem Arbeitsgericht München (Az. 9 BVGa 52/15) muss der Arbeitgeber für ein generelles Verbot der Handynutzung aber die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Der Arbeitgeber darf die Nutzung auch zeitlich einschränken, etwa auf 30 Minuten pro Arbeitstag. Während der unbezahlten Pausen können die Mitarbeiter ihre privaten Handys grundsätzlich auch trotz eines Verbots nutzen. Halten sich Arbeitnehmer nicht an die Vorgaben ihres Unternehmens, müssen sie mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen.

Pakete zum Arbeitsplatz

Bevor ein Mitarbeiter die Adresse seines Arbeitsplatzes als Lie...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.