Gerichtlicher Erfolg für DRK-Schwestern

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Erfurt. Die 25 000 Rotkreuz-Schwestern in Deutschland haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ihren arbeitsrechtlichen Sonderstatus verloren. Sie gelten damit als Leiharbeiterinnen, wenn sie von den bundesweit 33 Schwesternschaften in Kliniken und Krankenhäuser außerhalb der DRK-Organisation eingesetzt werden. Nach einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs, der den Sonderstatus nicht anerkannte, änderte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag seine Rechtsprechung. Bisher galten die DRK-Schwestern als Vereinsmitglieder, nun als Arbeitnehmer. Damit fallen sie unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Einsatzdauer begrenzt. Die Gewerkschaft ver.di begrüßte die Entscheidung und forderte, die DRK-Schwestern müssten nun den Beschäftigten der Einsatzbetriebe gleichgestellt oder in diese Betriebe übernommen werden. dpa/nd

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