BGH segnet Vertragskündigungen ab

Fragen & Antworten zum aktuellen Urteil über den Umgang mit Bausparverträgen

Von Geldanlagen mit drei oder vier Prozent Zinsen können Sparer im Moment nur träumen. Kein Wunder, dass sie ihre alten Bausparverträge zu den günstigen Konditionen der 80er oder 90er Jahre ausreizen wollten. Die Bausparkassen machten mit solchen Kunden oft kurzen Prozess. Chancen, sich dagegen zu wehren, gibt es nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Februar 2017 (Az. XI ZR 185/16 und (Az. XI ZR 272/16) kaum noch.

Worin liegt überhaupt das Problem?

Vorrangig gedacht ist das Bausparen zum Finanzieren von Hausbau, Wohnungskauf oder Renovierung. In der ersten Zeit zahlt der Kunde Beiträge ein und spart einen Teil der Bausparsumme selbst an. Darauf bekommt er Zinsen. Wird der Vertrag »zuteilungsreif«, kann er sich das Ersparte auszahlen lassen und den restlichen Betrag als Darlehen in Anspruch nehmen. Dafür zahlt er in dieser zweiten Phase Zinsen an die Bausparkasse. Normalerweise sind die Zinsgewinne beim...


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